Glossary

Escrow Account

Neben dem im wesentlichen staatlich gesicherten Geschäft eine Möglichkeit für strukturierte Geschäfte und Projektfinan- zierungen Ausfuhrgewährleistungen zu erhalten.

Voraussetzungen:

  1. Es muss nachgewiesen werden, dass der ausländische Abnehmer mit dem Projekt genügend Devisen erwirtschaftet, um den Schuldendienst – Kapital und Zinsen – zu bedienen.
  2. Der escrow account, auf dem ausreichend Divisen zur Zahlung aller Zins- und Tilgungsraten vorgehalten werden, muss in einem Drittland eingerichtet werden.
  3. Die Genehmigung der Regierung des Bestellerlandes sollte vorliegen, wonach Devisenerlöse aus dem Bestellerland ungehindert auf das escrow account überwiesen werden dürfen.
  4. Der ausländische Schuldner muss die Ansprüche aus dem escrow account sowie seine sonstigen Ansprüche auf Zahlung von Devisenerlösen an den Darlehensgewährer abtreten.
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