Glossary

Compensation & Counter Trade

Vereinbarungen zum wechselseitigen Warenaustausch ohne Transfer von Zahlungsmitteln.

Die damit verbundene zwischenstaatliche Wertübertragung erfolgt nur in Form von Gütern bzw. Dienstleistungen.

Entwicklungsländer praktizieren von Kapitalgüterimporten zum Schutz ihrer Zahlungsbilanz und als Hilfe zur weltweiten Vermarktung nicht wettbewerbsfähiger heimischer Güter.

Bei Entwicklungsländern ist dieser Warenaustausch ein Instrument der Etablierung langfristiger Handelsbeziehungen und ein Medium zum Technologietransfer und dient der strategischen Arbeitsplatzbeschaffung.

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